Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
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Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Fax: 038229 71-100
Internet
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Formular für An- und Abmeldung Ihres Hundes.
Hundesteuer Anmeldung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
- SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
- SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Formulare
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Voraussetzungen
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Verfahrensablauf
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in Ihrer Gemeinde.Der Beginn einer Hundehaltung ist bei der zuständigen Stelle durch den Halter/in anzuzeigen.
Hierfür können Sie gern das auf unserer Homepage bzw. das verlinkte Online-Formular verwenden.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres am Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in Ihrer Gemeinde.Der Beginn einer Hundehaltung ist bei der zuständigen Stelle durch den Halter/in anzuzeigen.
Hierfür können Sie gern das auf unserer Homepage bzw. das verlinkte Online-Formular verwenden.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres am Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Kosten
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
· für den 1. Hund: 12,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 38,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 77,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 1,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
· für den 1. Hund: 12,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 38,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 77,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 1,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Dokumente
Hinweise für Lindholz: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Lindholz
Eingehend
Sachkundenachweis für Hundehalter
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundesteuermarke
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Bild des Hundes
Dokumenttyp: Lichtbild
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Hunderasse
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unveränderliche Kennzeichnung des Hundes
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bild des Hundes
Dokumenttyp: Lichtbild
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundesteuermarke
Dokumenttyp: Erlaubnis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis für Hundehalter
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Hunderasse
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unveränderliche Kennzeichnung des Hundes
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung
Metainformation
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