Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Allgemeine Informationen
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
· Aufnahme des Hundes in den Haushalt
· Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
· Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
· Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
· Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
· Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
· SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Voraussetzung
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Kosten
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuersätze:
· für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
· für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Verfahrensablauf
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
· Aufnahme des Hundes in den Haushalt
· Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
· Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
· Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
· Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
· Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
· SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Voraussetzung
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Kosten
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuersätze:
· für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
· für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Verfahrensablauf
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Steuern/Außendienst/Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
· Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
· Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
· Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
· SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
· Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
· Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
· Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
· SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Formulare
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Voraussetzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Voraussetzung
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Voraussetzung
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Verfahrensablauf
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Verfahrensablauf
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Verfahrensablauf
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars
Kosten
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuersätze:
· für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
· für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Kosten
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.
Die Steuersätze:
· für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
· für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
· für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
· für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung