Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Allgemeine Informationen

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:
    · Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    · Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    · Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.

    Rechtsgrundlagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
    Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars


    Erforderliche Unterlagen
     

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
    · ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    · Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    · Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    · Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
    · SEPA-Lastschriftmandat

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.


    Voraussetzung

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
     

    Kosten

    Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.

    Die Steuersätze:
    · für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
    · für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
    · für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
    · für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr

    Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
    Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Verfahrensablauf

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Eingangsdokumente:
    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Allgemeine Informationen

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:
    · Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    · Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    · Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.

    Rechtsgrundlagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
    Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars


    Erforderliche Unterlagen
     

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
    · ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    · Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    · Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    · Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
    · SEPA-Lastschriftmandat

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.


    Voraussetzung

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
     

    Kosten

    Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.

    Die Steuersätze:
    · für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
    · für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
    · für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
    · für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr

    Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
    Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Verfahrensablauf

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Eingangsdokumente:
    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Online-Dienst

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    Technisch erstellt am 05.01.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Steuern/Außendienst/Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 38
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 66125

    Fax: 038321 66161

    E-Mail: steuern@amt-niepars.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Schmidt, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
    · ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    · Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    · Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    · Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
    · SEPA-Lastschriftmandat

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Erforderliche Unterlagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
    · ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    · Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    · Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    · Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 3 HundehVO M-V)
    · SEPA-Lastschriftmandat

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Formulare

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Eingangsdokumente:

    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Eingangsdokumente:

    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Voraussetzung

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Voraussetzung

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Rechtsgrundlagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
    Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars

    Rechtsgrundlagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden.
    Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Verfahrensablauf

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Eingangsdokumente:
    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Verfahrensablauf

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle (Amt Niepars) melden.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Eingangsdokumente:
    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Anmeldung Amt Niepars

    Kosten

    Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.

    Die Steuersätze:
    · für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
    · für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
    · für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
    · für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr

    Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
    Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

     

    Kosten

    Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) festgesetzt und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November des Kalenderjahres fällig. Nach Vereinbarung kann die Steuer einmalig zum 01. Juli des Kalenderjahres gezahlt werden.

    Die Steuersätze:
    · für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
    · für den 2. Hund: 80,00 EUR im Jahr
    · für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
    · für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr

    Die Ausgabe einer Hundesteuermarke: kostenlos
    Die Ausgabe einer Ersatzmarke: 5,00 EUR

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Herrera, Alejandro)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)