Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt, wenn der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.


     

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Miltzow
      Linie:
      • Bus: L301
    • Haltestelle: DB Bahnhof Miltzow
      Linie:
      • Regionalbahn: Miltzow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038328 603-240

    Telefon Festnetz: 038328 603-0

    E-Mail: kaemmerei@amt-miltzow.de

    Kontaktperson

    • Frau Anne - Kathrin Winkler (Amtsleiter/in Kämmerei)
    • Frau Sabine Böttcher (Sachbearbeiterin Steuern)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
    • SEPA-Lastschriftmandat -Link
    • Anmeldung zur Hundesteuer

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Formulare

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Gemeinde Sundhagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle innerhalb von 14 Tagen melden.


    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Eingangsdokumente:
    - Identifikationsdokument (D77000148)
    - SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
    - Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    Hinweise für Sundhagen: Hundesteueranmeldung Gemeinde Sundhagen

    Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.

    Die Steuersätze:

    • für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund: 75,00 EUR im Jahr
    • für den 3. Hund: 100,00 EUR im Jahr
    • für den 4. Hund und jeden weiteren Hund: 150,00 EUR im Jahr
    • für jeden gefährlichen Hund: 150,00 EUR im Jahr
    • für die Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR bei Verlust oder Nichtabgabe bei Abmeldung


    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de