Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt, wenn der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt, wenn der Hund das Alter von 3 Monaten erreicht hat
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
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Ansprechpartner
Amt Miltzow - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Bus Miltzow
Bus: L301
DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@amt-miltzow.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Amt-Miltzow
Empfänger: Amt-Miltzow
IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
- SEPA-Lastschriftmandat -Link
- Anmeldung zur Hundesteuer
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
- SEPA-Lastschriftmandat -Link
- Anmeldung zur Hundesteuer
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Voraussetzungen
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Verfahrensablauf
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle innerhalb von 14 Tagen melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle innerhalb von 14 Tagen melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Eingangsdokumente:
- Identifikationsdokument (D77000148)
- SEPA-Lastschriftmandat (D13000065)
- Nachweis über die Hunderasse (D77000347)
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.
Die Steuersätze:
- für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund: 75,00 EUR im Jahr
- für den 3. Hund und jeden weiteren: 100,00 EUR im Jahr
- für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
- für die Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR bei Verlust oder Nichtabgabe bei Abmeldung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.
Die Steuersätze:
- für den 1. Hund: 50,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund: 75,00 EUR im Jahr
- für den 3. Hund und jeden weiteren: 100,00 EUR im Jahr
- für jeden gefährlichen Hund: 500,00 EUR im Jahr
- für die Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR bei Verlust oder Nichtabgabe bei Abmeldung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Dokumente
Hinweise für Elmenhorst: Hundesteueranmeldung Gemeinde Elmenhorst
Eingehend
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Hunderasse
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung