Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
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Ansprechpartner
Sachgebiet 20.10 / Finanzmanagement und Controlling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Schütt (Sachgebietsleiterin)
Frau Margarita Belz (Sachbearbeiterin)
Frau Isabell Niemoth (Sachbearbeiterin)
Herr Christian Schroth (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: 038231 37-154
Telefon Festnetz: 038231 37-185
E-Mail: christian.schroth@amt-barth.de
Frau Nicole Peters (Sachgebietsleiterin)
Frau Steffi Schwebel (Sachbearbeiterin)
Frau Nicolle Schewelies (Sachbearbeiterin)
Frau Marlen Poltermann (Sachbearbeiterin)
Frau Lydia Hanke (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Barth
Empfänger: Amt Barth
IBAN: DE59 1505 0500 0000 0006 63
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden