Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und / oder Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt, wenn Halterinnen und /oder Halter nicht zugleich Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und / oder Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt, wenn Halterinnen und /oder Halter nicht zugleich Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Online-Dienst
Hundesteuer online anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt Rostocker Heide - Amt für Finanzen - SB Liegenschaften / Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- eventuell Rassenachweis (nur bei gefährlichen Hunden)
- SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- eventuell Rassenachweis (nur bei gefährlichen Hunden)
- SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Voraussetzungen
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch
Verordnung-des-Amtes-Rostocker-Heide-ueber-das-Fuehren-von-Hunden (HundeVO-Amt-Rostocker-Heide)
Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch
Verordnung-des-Amtes-Rostocker-Heide-ueber-das-Fuehren-von-Hunden (HundeVO-Amt-Rostocker-Heide)
Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres, in dem die Hundehaltung in der Wohnsitzgemeinde beginnt.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Wohnsitzgemeinde.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres, in dem die Hundehaltung in der Wohnsitzgemeinde beginnt.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Kosten
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.
Die Steuersätze:
- für den 1. Hund: 24,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund: 78,00 EUR im Jahr
- für den 3. und jeden weiteren Hund: 78,00 EUR im Jahr
- für jeden gefährlichen Hund: 108,00 EUR im Jahr
Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.
Die Steuersätze:
- für den 1. Hund: 24,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund: 78,00 EUR im Jahr
- für den 3. und jeden weiteren Hund: 78,00 EUR im Jahr
- für jeden gefährlichen Hund: 108,00 EUR im Jahr
Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Dokumente
Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über die Hunderasse
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundanmeldung