Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.

    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und / oder Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt, wenn Halterinnen und /oder Halter nicht zugleich Eigentümerin oder Eigentümer sind.

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und / oder Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt, wenn Halterinnen und /oder Halter nicht zugleich Eigentümerin oder Eigentümer sind.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2022

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Amt für Finanzen - SB Liegenschaften / Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • eventuell Rassenachweis (nur bei gefährlichen Hunden)
    • SEPA-Lastschriftmandat 

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • eventuell Rassenachweis (nur bei gefährlichen Hunden)
    • SEPA-Lastschriftmandat 

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.

    Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.

    Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden  zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    ergänzt durch

    Verordnung-des-Amtes-Rostocker-Heide-ueber-das-Fuehren-von-Hunden (HundeVO-Amt-Rostocker-Heide)

    Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden  zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    ergänzt durch

    Verordnung-des-Amtes-Rostocker-Heide-ueber-das-Fuehren-von-Hunden (HundeVO-Amt-Rostocker-Heide)

    Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres, in dem die Hundehaltung in der Wohnsitzgemeinde beginnt.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres, in dem die Hundehaltung in der Wohnsitzgemeinde beginnt.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Kosten

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.

    Die Steuersätze:

    • für den 1. Hund: 24,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund: 78,00 EUR im Jahr
    • für den 3. und jeden weiteren Hund: 78,00 EUR im Jahr
    • für jeden gefährlichen Hund: 108,00 EUR im Jahr 

    Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR 

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.

    Die Steuersätze:

    • für den 1. Hund: 24,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund: 78,00 EUR im Jahr
    • für den 3. und jeden weiteren Hund: 78,00 EUR im Jahr
    • für jeden gefährlichen Hund: 108,00 EUR im Jahr 

    Ausgabe einer Hundesteuermarke: 4,00 EUR 

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Dokumente

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Anmeldung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: z.B. Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes und/oder Nachweise für Steuerermäßigungen/ -befreiungen

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die Hunderasse

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: Erforderlich nur bei gefährlichen Hunden

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    SEPA-Lastschriftmandat

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats der für Sie zuständigen Behörde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021