Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-39
E-Mail: k.becker@neubukow-salzhaff.de
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-38
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf
Antrag zur Anmeldung eines Hundes
Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Biendorf
Antrag zur Anmeldung eines Hundes
Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Biendorf
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf
Kosten
Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 20,00 €
- für den 2. Hund 100,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 20,00 €
- für den 2. Hund 100,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung