Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038294 702-55

    Telefon Festnetz: 038294 702-36

    E-Mail: k.becker@neubukow-salzhaff.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038294 702-55

    Telefon Festnetz: 038294 702-33

    E-Mail: vollstreckung@neubukow-salzhaff.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf

    Antrag zur Anmeldung eines Hundes

    Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Biendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Biendorf: Hundesteueranmeldung Gemeinde Biendorf

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

    - für den 1. Hund 20,00 €

    - für den 2. Hund 100,00 €

    - für den 3. und jeden weiteren Hund 150,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hunde anmelden, Hundanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de