Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.

    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2022

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Ansprechpartner

    Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Panzower Landweg 1

    18233 Neubukow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Am Salzhaff: Hundesteueranmeldung Gemeinde Am Salzhaff

    Voraussetzungen

    Hinweise für Am Salzhaff: Hundesteueranmeldung Gemeinde Am Salzhaff

    Antrag zur Anmeldung eines Hundes

    Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Am Salzhaff

    Antrag zur Anmeldung eines Hundes

    Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Am Salzhaff

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Am Salzhaff: Hundesteueranmeldung Gemeinde Am Salzhaff

    Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und per E-Mail oder per Post an die Amtsverwaltung senden. Alternativ können Sie den Antrag auch digital über den Button "Online-Antrag" über das MV-Serviceportal versenden.

    Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und per E-Mail oder per Post an die Amtsverwaltung senden. Alternativ können Sie den Antrag auch digital über den Button "Online-Antrag" über das MV-Serviceportal versenden.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Kosten

    Hinweise für Am Salzhaff: Hundesteueranmeldung Gemeinde Am Salzhaff

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
    - für den 1. Hund 20,00 €
    - für den 2. Hund 25,00 €
    - für den 3. und jeden weiteren Hund 50,00 €

    (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
    - für den 1. Hund 20,00 €
    - für den 2. Hund 25,00 €
    - für den 3. und jeden weiteren Hund 50,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021