Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
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Ansprechpartner
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-39
E-Mail: k.becker@neubukow-salzhaff.de
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz am Gebäude
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-38
Formulare
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alt Bukow: Hundesteueranmeldung Gemeinde Alt Bukow
Antragsformular Hundesteuer
Antragsformular Hundesteuer
Formulare
Hinweise für Alt Bukow: Hundesteueranmeldung Gemeinde Alt Bukow
Voraussetzungen
Hinweise für Alt Bukow: Hundesteueranmeldung Gemeinde Alt Bukow
Antrag zur Anmeldung eines Hundes
Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Alt Bukow.
Antrag zur Anmeldung eines Hundes
Steuergegenstand ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Gemeinde Alt Bukow.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Alt Bukow: Hundesteueranmeldung Gemeinde Alt Bukow
Kosten
Hinweise für Alt Bukow: Hundesteueranmeldung Gemeinde Alt Bukow
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 30,00 €
- für den 2. Hund 40,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 80,00 €
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den 1. Hund 30,00 €
- für den 2. Hund 40,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 80,00 €
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung