Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Allgemeine Informationen


    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.

    Allgemeine Informationen


    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Anmeldung

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Steuern, Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Kammerhof 3

    18209 Bad Doberan

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Bad Doberan

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038203 701-25

    Telefon Festnetz: 038203 701-27

    Fax: 038203 701-40

    E-Mail: e.radke@doberan-land.de

    E-Mail: k.nickel@doberan-land.de

    E-Mail: steuern@doberan-land.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022 (von: Krause, Robert)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Krause, Robert)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Hinweis:

    Sie haben die Möglichkeit nach Erhalt Ihres Hundesteuerbescheids unter Angabe des Kassenzeichens, der Amtskasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.  Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail an: Herrn Eulner (038203 70128; j.eulner@doberan-land.de), Frau Claus (038203 70129; j.claus@doberan-land.de). Sie bekommen dann ein SEPA-Lastschriftmandat zugeschickt.

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Hinweis:

    Sie haben die Möglichkeit nach Erhalt Ihres Hundesteuerbescheids unter Angabe des Kassenzeichens, der Amtskasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.  Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail an: Herrn Eulner (038203 70128; j.eulner@doberan-land.de), Frau Claus (038203 70129; j.claus@doberan-land.de). Sie bekommen dann ein SEPA-Lastschriftmandat zugeschickt.

    Formulare

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
    Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für Gemeinde Wittenbeck: 

    https://www.amt-doberan-land.de/wp-content/uploads/2014/10/Hundesteuersatzung.pdf

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für Gemeinde Wittenbeck: 

    https://www.amt-doberan-land.de/wp-content/uploads/2014/10/Hundesteuersatzung.pdf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle melden.
    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden! Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 01.Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die Steuerschuld entsteht frühestens mit  Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle melden.
    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden! Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
    Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 01.Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Die Steuerschuld entsteht frühestens mit  Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.
    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Kosten

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und ist anteilig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel oder am 01.07. als Gesamtbetrag fällig.


    Die Steuersätze: 

    • für den 1. Hund: 75,00 EUR
    • für den 2. Hund: 80,00 EUR
    • für den 3 und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR
    • für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund:  600,00 EUR  (Soweit ein Hund der dort aufgeführten Rassen einen Wesenstest bestanden hat, wird er bei der Vorlage der Bescheinigung nicht erhöht besteuert)

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt und ist anteilig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel oder am 01.07. als Gesamtbetrag fällig.


    Die Steuersätze: 

    • für den 1. Hund: 75,00 EUR
    • für den 2. Hund: 80,00 EUR
    • für den 3 und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR
    • für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund:  600,00 EUR  (Soweit ein Hund der dort aufgeführten Rassen einen Wesenstest bestanden hat, wird er bei der Vorlage der Bescheinigung nicht erhöht besteuert)

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Dokumente

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Wittenbeck

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis über die Hunderasse

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Herrera, Alejandro)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)