Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dargun - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Formulare
Hundesteueranmeldung Stadt Dargun
Hundesteuer Anmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
Formulare
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Voraussetzungen
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt Dargun.
Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt Dargun.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Verfahrensablauf
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird (frühstens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von 4 Monaten erreicht hat).
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird (frühstens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von 4 Monaten erreicht hat).
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Wer im Gebiet der Stadt Dargun einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nachdem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen.
Wer im Gebiet der Stadt Dargun einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nachdem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
a) für den ersten Hund 28,00 Euro,
b) für den zweiten Hund 40,00 Euro,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 60,00 Euro,
d) für ermäßigte Hunde 15,00 Euro,
f) für jeden Kampfhund 600,00 Euro.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
a) für den ersten Hund 28,00 Euro,
b) für den zweiten Hund 40,00 Euro,
c) für den dritten und jeden weiteren Hund 60,00 Euro,
d) für ermäßigte Hunde 15,00 Euro,
f) für jeden Kampfhund 600,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundanmeldung