Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_129896833

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dargun - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 6

    17159 Dargun

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle ZOB Dargun
      Linie:
      • Bus: Linie 401

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039959 253-0

    Fax: 039959 25353

    E-Mail: info@dargun.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin Steuern)

      Telefon Festnetz: 039959 25331

    • Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin Steuern)

      Telefon Festnetz: 039959 25322

    Internet

    Formulare

    Hundesteueranmeldung Stadt Dargun
    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)

    Formulare

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt Dargun.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar oder im Laufe des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird (frühstens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von 4 Monaten erreicht hat).

    Fristen

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Wer im Gebiet der Stadt Dargun einen über vier Monate alten Hund hält, hat dieses innerhalb von 14 Kalendertagen nachdem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Dargun: Hundesteueranmeldung_Stadt Dargun

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:

    a) für den ersten Hund 28,00 Euro,

    b) für den zweiten Hund 40,00 Euro,

    c) für den dritten und jeden weiteren Hund 60,00 Euro,

    d) für ermäßigte Hunde 15,00 Euro,

    f) für jeden Kampfhund 600,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de