Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung

    Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

    Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

    Online-Dienst

    LHSN Hundesteuer Anmeldung

    ID: L100027_110661278

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2019 (von: Henschke, Christoph)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Henschke, Christoph)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben

    Beschreibung

    Schwerin finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In der Fachgruppe Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Die Fachgruppe wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Stichwörter

    Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung

    • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
    • Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
    • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
    • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
    • Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
    • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung

    • 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
    • 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
    • 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
    • 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
    • 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro
    • 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
    • 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
    • 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
    • 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
    • 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung

    Bei Verlust der Hundesteuermarke muss eine Hundesteuerersatzmarke im Bürgerbüro beantragt werden, dazu legen Sie den aktuellen Hundesteuerbescheid vor.
    Die Kosten für die Ausstellung einer Steuerersatzmarke belaufen sich auf 5,00 Euro.

    Bei Verlust der Hundesteuermarke muss eine Hundesteuerersatzmarke im Bürgerbüro beantragt werden, dazu legen Sie den aktuellen Hundesteuerbescheid vor.
    Die Kosten für die Ausstellung einer Steuerersatzmarke belaufen sich auf 5,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung

    Weitere Informationen rund um den Hund und was Sie als Hundehalter oder Hundehalterin in schwerin beachten müssen, finden sie hier.

    Weitere Informationen rund um den Hund und was Sie als Hundehalter oder Hundehalterin in schwerin beachten müssen, finden sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Herrera, Alejandro)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)