Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Online-Dienst
LHSN Hundesteuer Anmeldung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Beschreibung
Schwerin finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In der Fachgruppe Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Die Fachgruppe wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Stichwörter
Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
- Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
- Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
- Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
- Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
Kosten
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
- 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
- 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
- 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
- 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
- 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro
- 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
- 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
- 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
- 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
- 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
Bei Verlust der Hundesteuermarke muss eine Hundesteuerersatzmarke im Bürgerbüro beantragt werden, dazu legen Sie den aktuellen Hundesteuerbescheid vor.
Die Kosten für die Ausstellung einer Steuerersatzmarke belaufen sich auf 5,00 Euro.
Bei Verlust der Hundesteuermarke muss eine Hundesteuerersatzmarke im Bürgerbüro beantragt werden, dazu legen Sie den aktuellen Hundesteuerbescheid vor.
Die Kosten für die Ausstellung einer Steuerersatzmarke belaufen sich auf 5,00 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Anmeldung
Weitere Informationen rund um den Hund und was Sie als Hundehalter oder Hundehalterin in schwerin beachten müssen, finden sie hier.
Weitere Informationen rund um den Hund und was Sie als Hundehalter oder Hundehalterin in schwerin beachten müssen, finden sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung