Liste der qualifizierten Tragwerksplaner Eintragung

    Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Wer in die Liste der Tragwerksplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Standsicherheitsnachweise gemäß § 66 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen.

    Beschreibung

    In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

    Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen

    ID: L100027_128118395

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Telefon: 0385/558360
    Fax: 0385/55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

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    Fax: 0385/55836-30

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    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
    Dienstag: 13 - 15 Uhr
    Donnerstag: 13 - 18 Uhr

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 55836-30

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
    • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
    • Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
    • drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
    • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
    • tabellarischer Lebenslauf.

    Formulare

    Der Antrag kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:

    • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
    • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
    • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
    • die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
    • Bescheid des Eintragungsausschusses

    Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    Antragsgebühr EUR 100,00
    Eintragungsgebühr EUR 125,00
    Löschungsgebühr EUR 100,00

    Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind: EUR 50,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach § 9 Absatz 2 Satz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) maßgeblichen Frist entschieden worden ist.

    Auch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de