Liste der beratenden Ingenieure EintragungOnline erledigen

    Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

    Beschreibung

    Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

    Online-Dienst

    Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen

    ID: L100027_128118395

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • giropay
    • Paypal
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Telefon: 0385 5583-60
    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Telefon: 0385 5583-60
    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Öffnungszeiten:

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
    Dienstag: 13 - 15 Uhr
    Donnerstag: 13 - 18 Uhr

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr Dienstag: 13 - 15 Uhr Donnerstag: 13 - 18 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
    • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
    • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
    • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
    • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
    • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
    • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
    • tabellarischer Lebenslauf.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

    • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
    • berufsqualifizierender Studienabschluss,
    • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
    • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
    • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
    • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
    • Bescheid

    Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    Antragsgebühr EUR 100,00
    Eintragungsgebühr EUR 125,00
    Löschungsgebühr EUR 100,00

    Weitere Informationen

    Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Bauingenieur, Beratender Ingenieur, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, eigenverantwortlich, unabhängig

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de