Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.
Beschreibung
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Online-Dienst
Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen
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Zahlungsweise
- Mastercard
- giropay
- Paypal
- Visa Karte
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: info@glende-consulting.de
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
- Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
- Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:
- Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- berufsqualifizierender Studienabschluss,
- eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
- gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
- eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Kosten
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Weitere Informationen
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
eigenverantwortlich, Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, unabhängig, Bauingenieur, Beratender Ingenieur