Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

    Beschreibung

    Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

    Online-Dienst

    Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen

    ID: L100027_128118395

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Telefon: 0385 5583-60
    Fax: 0385 55836-30
    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin

    Telefon: 0385 5583-60
    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
    Dienstag: 13 - 15 Uhr
    Donnerstag: 13 - 18 Uhr

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 55836-30

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
    • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
    • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
    • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
    • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
    • tabellarischer Lebenslauf.

    Formulare

    Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

    • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
    • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
    • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
    • Bescheid des Eintragungsausschusses

    Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    Antragsgebühr EUR 100,00

    Eintragungsgebühr EUR 125,00

    Löschungsgebühr EUR 100,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Bauvorlagen, bauvorlageberechtigter Ingenieur, Entwurfsverfasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de