Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Beschreibung
Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
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Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer M-V oder Eintragung in deren Listen online beantragen
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- Visa Karte
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zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG Prof. Ulf Glende (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: info@glende-consulting.de
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Formulare
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:
- berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Kosten
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2022
Stichwörter
Bauvorlagen, bauvorlageberechtigter Ingenieur, Entwurfsverfasser