Direktzahlungen BewilligungOnline erledigen

    EU-Direktzahlungen als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes beantragen

    Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Basisprämie einschließlich der Ökologisierungszahlung (sogenanntes "Greening") für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und eine zusätzliche Prämie für die ersten 46 Hektare sowie eine weitere Prämie für Junglandwirte für 90 Hektar.

    Wer wird gefördert?

    Landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform.

    Wie wird gefördert?

    Basisprämie (im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche):
    Ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland.

    Umverteilungsprämie:
    Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50,00 EUR pro Hektar für die ersten 30 Hektare und 30,00 EUR pro Hektar für die nächsten 16 Hektare.

    Junglandwirteprämie:
    Junglandwirten, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44,00 EUR pro Hektar gezahlt.

    Kleinerzeugerregelung:
    Eine Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Artikel 61 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich.

    Online-Dienst

    Agrarantrag Online Mecklenburg-Vorpommern

    ID: L100027_120728348

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU)

    Zuständigkeit

    das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU)

    Ansprechpartner

    Dezernat STALUMM 21

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulshöher Weg 1

    19061 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Stichwörter

    LM

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Agrarantrag kann online über den unten aufgeführten Link eingereicht werden.

    Abtretungen von Agrarbeihilfen für das Antragsjahr 2022 können gemäß der im Sammelantrag enthaltenen Vereinbarung von den Bewilligungsbehörden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Amt unter Beachtung der in der Vereinbarung genannten Fristen und unter Verwendung des verlinkten Vordrucks angezeigt werden.

    Formulare

    Abtretungen von Agrarbeihilfen für das Antragsjahr 2022 können gemäß der im Sammelantrag enthaltenen Vereinbarung von den Bewilligungsbehörden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Amt unter Beachtung der in der Vereinbarung genannten Fristen und unter Verwendung des verlinkten Vordrucks angezeigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) 
    Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen

    Verfahrensablauf

    Die Prämien werden auf Antrag gewährt. Der Sammelantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 17.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de