Werkstattkarte ErteilungOnline erledigen

    Werkstattkarte beantragen

    Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

    Beschreibung

    Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

    Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr

    • Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
    • Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
    • Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS M-V

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte beantragen

    ID: L100027_110549004

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit

    E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59962

    E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
    • Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
    • Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
      nicht älter als 3 Jahre
    • Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
      nicht älter als 3 Jahre
    • Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
      - Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte
    • Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
      - schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

    Voraussetzungen

    • Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
    • Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
    • Firmensitz in M-V

    Rechtsgrundlage(n)

    §7 FPersV

    Verfahrensablauf

    1. Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
    2. Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
    3. Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
    4. Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS M-V) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
    5. Information des Antragstellers durch das LAGuS M-V über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
    6. Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person

    Kosten

    EUR 42,00 pro Werkstattkarte

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 31.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de