Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen Ausstellung

    Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer für kulturelle Einrichtungen beantragen

    Möchten Sie als kulturelle Einrichtung oder als Einzelkünstlerin/Einzelkünstler nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Möchten Sie durch Ihr Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern als kulturelle Einrichtung oder als Einzelkünstlerin/Einzelkünstler nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde. Diese Bescheinigung können Sie hier beantragen.

    Nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz sind unter anderem die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei: Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Theater und Museen.

    Auch die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmen sind steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Einrichtungen erfüllen. Für Solisten, Bühnenregisseure oder Bühnenchoreographen kann die Bescheinigung gleichfalls beantragt werden.

    Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen nach § 4 Nr. 20 a UStG Bescheinigung Erteilung

    ID: L100027_110160508

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    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2019 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    • Abteilung Kultur im Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V (landesweit)
      • Zuständig für kulturelle Einrichtungen und Künstler mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie
      • Ausländische Kultureinrichtungen und Künstler, wenn die Veranstaltungen oder die Tourneen in Mecklenburg-Vorpommern beginnen.

    Ansprechpartner

    Referat VIII 430 - Haushalts- und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 6-8

    19053 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

    • Sitz der Einrichtung und Nachweis der Rechtsform, wie z.B.: Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag
    • Beschreibung des künstlerischen Profils
    • Angaben zur institutionellen Ausstattung wie z.B.: Überblick über technisches oder künstlerisches Personal bzw. freiberufliche Mitwirkende
    • Angaben zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens wie z.B.: Liste von Auftritten in den vergangenen Jahren und Spielplan für die Zukunft
    • Nachweise über die Befassung sachverständiger Dritter mit dem künstlerischen Wirken wie z.B. Rezensionen in Medien, Publikationen, Auszeichnungen, öffentliche Förderungen der Institution bzw. von Konzertangeboten etc.
    • Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit, z.B.: Freistellungsbescheid

    Für Solisten/Regisseure im Bereich Musik und darstellende Kunst

    • Kurzbiographie
    • Angaben zur künstlerischen Ausbildung
    • Angaben zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens wie z.B.: Liste von Auftritten in den vergangenen Jahren
    • Angaben zur aktuellen künstlerischen Tätigkeit wie z.B.: Dokumentation zu aktuellen Auftritten, Arbeits-/Honorarverträge
    • Nach Möglichkeit Nachweise über die Befassung sachverständiger Dritter mit dem künstlerischen Wirken wie z.B.: Rezensionen in Medien, Auszeichnungen, Stipendien, öffentliche Förderung, etc.

    Für Museen

    • Sitz der Einrichtung und Nachweis der Rechtsform, wie z.B.: Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag
    • Museumskonzept mit Ausführungen zur Ausstellung, wissenschaftlichen Sammlung, Forschungstätigkeit
    • Angaben zur institutionellen Ausstattung wie z.B.: Überblick über pädagogisches oder wissenschaftliches Personal bzw. freiberufliche Mitwirkende
    • Nachweise über die Befassung sachverständiger Dritter mit dem musealen Wirken wie z.B. Rezensionen in Medien, Publikationen, Auszeichnungen, öffentliche Förderungen der Institution etc.
    • Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit, z.B.: Freistellungsbescheid

    Voraussetzungen

    • Für den Bereich Museen, Theater, Orchester, Kammermusikensemble und Chöre kann eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden, wenn die Einrichtung ihren Sitz bzw. der Solokünstler seinen Wohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern hat, beziehungsweise ein Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.
    • Soweit ausländische Einrichtungen beziehungsweise internationale Solisten an verschiedenen Orten gastieren, ist die Zuständigkeit der Landesbehörde gegeben, in deren Zuständigkeitsbereich diese im Rahmen des bescheinigungsrelevanten künstlerischen Tätigkeitsfeldes erstmalig im Inland auftreten.
    • Mit den Antragsunterlagen muss der Nachweis erbracht werden, dass die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden wie durch die Einrichtungen des Bundes, des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände.
    • In Hinblick auf Theater ist eine Gleichwertigkeit regelmäßig nur dann gegeben, wenn sich das künstlerische Wirken des Ensembles oder des Solokünstlers an eine unbestimmte Zahl von Zuschauern richtet und dabei Werke aus dem Bereich der darstellenden Künste wie insbesondere dem Schauspiel, der Musik und dem literarischen Kabarett der Öffentlichkeit in künstlerischer Form nahegebracht werden.
    • Museen im Sinne des § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz sind wissenschaftliche Sammlungen oder Kunstsammlungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Eingangsbestätigung 
    • Antragsprüfung durch den fachlich zuständigen Bearbeiter
    • Eventuelle Nachfragen
    • Erstellung des Bescheids
    • Erstellung des Gebührenbescheids
    • Zeichnung der Bescheide
    • Übermittlung der Bescheide an den Antragsteller
    • Zahlung der Gebühr durch den Antragsteller

    Fristen

    Die Bescheinigung wird maximal für 4 Jahre in die Vergangenheit und 4 Jahre in die Zukunft, (exklusiv laufendes Jahr) erteilt.

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat

    Kosten

    Die Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig, soweit nicht eine Gebührenfreiheit nach § 8 Verwaltungskostengesetz M-V nachgewiesen wird. Der Gebührenrahmen beträgt 30,00 EUR bis 490,00 EUR.   

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet das zuständige Finanzamt.

    Dokumente

    Eingehend

    Beschreibung des künstlerischen Profils

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre, Theater, Museen z.B.: Freistellungsbescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Museumskonzept mit Ausführungen zur Ausstellung, wissenschaftlichen Sammlung, Forschungstätigkeit

    Dokumenttyp: Bericht

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweise über die Befassung sachverständiger Dritter mit dem musealen Wirken

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: z.B.: Rezensionen in Medien, Publikationen, Auszeichnungen, öffentliche Förderungen der Institution etc.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Angaben zur institutionellen Ausstattung

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater z.B.: Überblick über technisches oder künstlerisches Personal bzw. freiberufliche Mitwirkende

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Angaben zur Kontinuität des künstlerischen Wirkens

    Dokumenttyp: Abschrift

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater z.B.: Liste von Auftritten in den vergangenen Jahren und Spielplan für die Zukunft

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Angaben zur künstlerischen Ausbildung

    Dokumenttyp: Abschrift

    Bezeichnung: Für Solisten/Regisseure im Bereich Musik und darstellende Kunst

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Angaben zur aktuellen künstlerischen Tätigkeit

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Für Solisten/Regisseure im Bereich Musik und darstellende Kunst z.B.: Dokumentation zu aktuellen Auftritten, Arbeits-/Honorarverträge

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Kurzbiographie

    Dokumenttyp: Bericht

    Bezeichnung: Für Solisten/Regisseure im Bereich Musik und darstellende Kunst

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vereinssatzung

    Dokumenttyp: Satzung

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vereinsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gesellschaftsvertrag

    Dokumenttyp: Vertrag

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweise über die Befassung sachverständiger Dritter mit dem künstlerischen Wirken

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Für Orchester, Kammermusikensemble, Chöre und Theater, Solisten/Regisseure z.B.: Rezensionen in Medien, Publikationen, Auszeichnungen, öffentliche Förderungen der Institution bzw. von Konzertangeboten etc., Rezensionen in Medien, Auszeichnungen, Stipendien, öffentliche Förderung, etc.

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 29.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2019 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)