Jagdschein beantragen
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Vor Erteilung des ersten Jagdscheins ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.
Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Es besteht entsprechend der Gültigkeit der Jagdhaftpflichtversicherung die Möglichkeit, folgende Jagdscheine zu lösen:
- Jahresjagdschein für höchstens 3 Jahre
- Tagesjagdschein für vierzehn (14) aufeinanderfolgende Tage
- Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein für höchstens 2 Jahre erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person jagen.
Es ist zu beachten, dass das Bedürfnis für das Besitzen von Schusswaffen und Munition nach § § 4 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 des Waffengesetzes entfällt, wenn der Jagdschein seine Gültigkeit verliert. Ebenso erlischt der Pachtvertrag nach § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz, wenn der Pächter nicht mehr im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist.
zuständige Stelle
Die Antragstellung zur Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr T. Brose
Frau J. Kuhn
Frau L. Hahn
Frau S. Fedke
Frau D. Ollmann
Fax: +49 3841 3040-83214
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3214
E-Mail: D.Ollmann@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Flottmann
Fax: +49 3841 3040-83213
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3213
Formulare
Jagdschein - Erteilung/Verlängerung beantragen
erforderliche Unterlagen
Für Erteilung eines Jagdscheins werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins der zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Personalausweis/ Reisepass
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden
- gegebenenfalls Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag (gemäß § 15 Abs. 2 Satz 4 Landesjagdgesetz)
- Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung, Bescheinigung "Kundige Person", Lichtbild
- Neuausstellung: Jagdschein
Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verweis auf Formulare, Unterlagen, Frist, Gebühr, Rechtsgrundlagen
- Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung (zusätzliche Anforderung vom Landkreis Nordwestmecklenburg)
- bei Neuausstellung und Ersterteilung: 2 Passbilder (zusätzliche Anforderung vom Landkreis Nordwestmecklenburg)
- bei Ersterteilung: Prüfungsurkunde, Kopie Personalausweis (Anforderung vom Landkreis Nordwestmecklenburg)
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung
- Jagdschein
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der Unteren Jagdbehörde erteilt werden
- Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz i. V. m. Waffengesetz (WaffG)
- bestandene Jägerprüfung
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verweis auf Formulare, Unterlagen, Frist, Gebühr, Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 17 BJagdG i. V. m. § 5 und 6 Waffengesetz. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung der Jagdschein gelöst werden.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verweis auf Formulare, Unterlagen, Frist, Gebühr, Rechtsgrundlagen
Alternativ nutzen Sie gern unsere Antragformulare.
Fristen
bei Jahresjagdscheinen rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen, abhängig vom Umfang des Antrags und der Zuarbeit weiterer Behörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verweis auf Formulare, Unterlagen, Frist, Gebühr, Rechtsgrundlagen
ca. 4 Wochen
Kosten
Die Kosten für die Erteilung des Jagdscheins setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V.
- Amtshandlungen nach dem Bundesjagdgesetz und dem Landesjagdgesetz M-V
- Erteilung eines Jahresjagdscheines für ein, zwei oder drei Jagdjahre: EUR 70,00
- Erteilung von Tagesjagdscheinen: EUR 20,00
Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des
- Jagd- einschließlich des Ausländerjagdscheins jährlich EUR 25,50
- Tages- einschließlich des Ausländertagesjagdscheins EUR 13,00
- der Jagdpächter (Einzel-, Mit- oder Unterpächter) EUR 25,50.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verweis auf Formulare, Unterlagen, Frist, Gebühr, Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Bemerkungen
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.02.2022