Übernachtungssteuer bezahlen
Wenn Sie Betreiber/in eines Beherbergungsbetriebes sind, kann eine Übernachtungssteuer zu entrichten sein.
Beschreibung
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Ihre zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
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Ansprechpartner
20.2 Steuern
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer einmaligen Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer wiederkehrenden Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit Anzeige - Aufgabe des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Beginn der Tätigkeit eines Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Verlegung des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Erklärung zur Übernachtungssteuer Erklärung zur Ersatzbemessung Grundsteuer SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Grundsteuer-Ersatzbemessung Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat Datenschutzinformation Vergnügungssteuer Hier erhalten Sie Informationen zur Hundesteuer sowie die entsprechenden Formulare 20.2 - Bereich Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131(Sekretariat)
Fax: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.)
Formulare
Anzeige - Verlegung des Beherbergungsbetriebes
Anzeige - Beginn der Tätigkeit eines Beherbergungsbetriebes
Anzeige - Aufgabe des Beherbergungsbetriebes
Erklärung zur Übernachtungssteuer
Stichwörter
Finanzen, Steuern
Rechtsgrundlage(n)
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Hinweise für Greifswald: Übernachstungssteuer bezahlen UHGW
Rechtsbehelf
Hinsichtlich des Heranziehungsbescheides zur Übernachtungssteuer steht dem Abgabepflichtigen der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Das Steuererhebungsverfahren ist in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Übernachtungssteuer sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 29.05.2019
Stichwörter
Beherbergungssteuer, Bettensteuer