Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Beschreibung

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

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    ID: L100027_120789211

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

    Ansprechpartner

    Amt Dömitz-Malliß - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Slüterplatz 2

    19303 Dömitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkscheibe hinterlegen
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18.00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038758 316-0

    Fax: 038758 316-55

    E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE58 1405 2000 1530 0000 05

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE10 1203 0000 1020 7919 66

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Amt Dömitz-Malliß

    Empfänger: Amt Dömitz-Malliß

    IBAN: DE12 2586 3489 3400 6648 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

    • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Kosten

    Für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird können Kosten entstehen.

    Gebühr Personenstandsurkunde 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 14.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English