Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Beschreibung

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

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    ID: L100027_111977950

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    • Bezahlsysteme

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19205 Gadebusch

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03886 2121-41

    Telefon Festnetz: 03886 2121-0

    E-Mail: buergerbuero@gadebusch.info

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

    • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Kosten

    Kosten für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 7,50

    Gebühr Personenstandsurkunde 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 14.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de