Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Beschreibung

    Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

    • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
      • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
      • gemäß dem Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • die Religionszugehörigkeit, sofern sie sich aus dem Lebenspartnerschaftsregister ergibt und
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

    Online-Dienst

    MVSP_MV_eingeschraenkt_Partnerurkunde_beantragen

    ID: L100027_139153420

    Online erledigen

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    • giropay

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    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben.

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Standesamt / Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstr. 5

    18258 Schwaan

    Rathaus 2

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  geschlossen Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag  geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Warkentin, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Als Nachweis Ihrer Identität ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Sofern Sie sich vertreten lassen, benötigt die vertretende Person ebenfalls ein Identitätsdokument sowie eine Vollmacht. Gegebenenfalls sind Nachweise für das rechtliche Interesse zu erbringen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

    • Lebenspartner und Lebenspartnerinnen,
    • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
    • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde persönlich beantragen. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen. Die Gebühr können Sie sofort entrichten. Je nach Standesamt können Sie die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob:

    • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
    • wie Sie die Gebühren bezahlen können (z. B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

    Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

    Kosten

    Für eine zweite und jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird können Kosten entstehen.

    Gebühr Personenstandsurkunde 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 14.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2019 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)