Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
    Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienst

    EfA Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100027_125874851

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    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Amt Usedom Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Möwenstraße 1

    17454 Zinnowitz

    - Der Amtsvorsteher -

    Parkplatz:

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00Uhr - 18.00 Uhr Freitag nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 38377 730

    Fax: +49 38377 73199

    E-Mail: info@amtusedomnord.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, Überweisung, Rechnung, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Nagel, Lars-Odin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Fristen

    Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert. 

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    [30.11 - KB]  Muss perspektivisch den Leistungsschlüssel 99107023011003 erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Lastenzuschuss, Wohngeldminderung, Wohnung, Sozialhilfe, Wohngeldhöhe, Wohngeldbescheid, Eigentumswohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)