Wohngeld Erhöhung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Online-Dienst
EfA Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung
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zuständige Stelle
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Zuständigkeit
Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3838 811-150(Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter des Bürgeramtes. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke)
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert.
Weitere Informationen
Bemerkungen
[30.11 - KB] Muss perspektivisch den Leistungsschlüssel 99107023011003 erhalten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.02.2022
Stichwörter
Eigenheim, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Lastenzuschuss, Wohngeldminderung, Wohnung, Sozialhilfe, Wohngeldhöhe, Wohngeldbescheid, Eigentumswohnung