Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V sind Informationen zu altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsfällen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen, Brachflächen, devastierten Flächen und Erosionsereignissen erfasst.
Beschreibung
Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst.
Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung
Weiterführende Informationen:
Online-Dienst
Fachinformationssystem (FIS) Altlasten - Onlineservice
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Untere Bodenschutzbehörden des Landes M-V
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) - Dezernat 370
Ansprechpartner
Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche
Beschreibung
Die untere Abfallbehörde erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist Sonderordnungsbehörde im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Aufgaben und Themen der unteren Abfallbehörde:
- Wilder Müll - die Jäger der verlorenen Schätze
- Brauchtumsfeuer
- Verbrennen und Entsorgen von Gartenabfällen
- Entsorgen erkrankter Pflanzen
- Verbrennen von Abfällen aus der Feldheckenpflege
- Klärschlammentsorgung
- Sammlung nach § 18 KrWG
- Chemietoiletten
Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese rechtliche Besonderheit wurde durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar möglich. Diesen Vertrag finden Sie im PDF-Dokument Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar) .
Immissionsschutz
Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.
Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.
Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.
Aufgaben und Themen der unteren Immissionsschutzbehörde
Typische Beschwerdefälle
Zumutbarkeit von Lärm
Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen
Ausnahmeregelung alte Kleinfeuerungsanlagen
Bodenschutz
Das Bodenschutzrecht ist ein noch recht junges, in der Entwicklung befindliches Rechtsgebiet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz datiert von 1998.
Die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörde ist durch Vorbeugung bestimmt. So wirkt die Behörde bei der Bauleitplanung und fast jedem Bauvorhaben mit und stellt so sicher, dass auch der Boden gesunde Lebensverhältnisse auf den Grundstücken ermöglicht.
Außerdem werden im Grundstücksverkehr auf Anfrage laufend Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Dezernat LUNG 370 - Bodengeologie und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Für die Online-Erstauskunft sind grundsätzlich zunächst keine Unterlagen erforderlich.
- Bei schriftlichen Anträgen auf Auskunft sind Nachweise zu erbringen (Grund der Anfrage, Eigentumsnachweis beziehungsweise Eigentümervollmacht).
a) Onlineauskunft:
- zunächst keine Unterlagen erforderlich
- Wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online in ein Formular die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft:
- formloser Antrag
- konkrete Benennung des Grunds der Anfrage
- Angaben zum Grundstückseigentümer
- genaue Bezeichnung mit Adresse
- Fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: möglich
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Grundsätzlich sind für die Online-Erstauskunft zunächst keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Wenn jedoch bei Ihrer Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online im Anschluss in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
Wenn Sie eine schriftliche Auskunft beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sind, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz M-V (LUIG M-V)
- § 5 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 6 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 7 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V)
- Bodenschutz-Kostenverordnung (BodSchKostVO M-V)
- Umweltinformationskostenverordnung (UIKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Sie haben zwei Möglichkeiten, Auskünfte aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V (dBAK M-V) zu erhalten:
a) Online
Die automatisierte flurstücksbezogene Erstauskunft erfolgt über einen Onlineservice.
Wenn dabei kein eindeutiges Ergebnis ermittelt werden kann, müssen Sie dort in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft
Sie stellen einen formlosen Antrag mit konkreter Benennung des Grunds der Anfrage sowie Angaben zum Grundstückseigentümer. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen. Nachdem Sie Ihr berechtigtes Interesse online oder schriftlich nachgewiesen haben, wird durch den Behördenmitarbeiter ermittelt, ob für das angefragte Grundstück Eintragungen im dBAK M-V bestehen und ein entsprechendes Antwortschreiben an Sie erstellt.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
sofort oder bis zu 4 Wochen
Kosten
Online-Erstauskünfte sind kostenlos.
Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Für Negativauskünfte (zum Beispiel kein Altlastenverdacht) werden keine Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Die Kosten sind variabel von 0 bis zu 500,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Bodenschutz- und Altlastenkataster. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Katasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Für schriftliche Anträge sollte Kenntnis der Gemarkung, Flur und Flurstück des angefragten Grundstücks bestehen.
Der Onlineservice bietet zusätzlich die Möglichkeit, Flurstücke in einer Karte auszuwählen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023
Stichwörter
Altlasteninformationssystem, Altstandorte, Auskunft über Altlasten, Bodeninformationssystem, Auskunft über Altablagerungen, Altlastenkataster, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Auskunft über Verdachtsflächen, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Bodenschutzkataster, Auskunft über altlastverdächtige Flächen