Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V sind Informationen zu altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsfällen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen, Brachflächen, devastierten Flächen und Erosionsereignissen erfasst. 

    Beschreibung

    Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst. 

    Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung

    Online-Dienst

    Fachinformationssystem (FIS) Altlasten - Onlineservice

    ID: L100027_128185668

    Beschreibung

    In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK), welches als Teil des Bodeninformationssystems im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) geführt wird. Das dBAK enthält insbesondere die nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vorgenommenen Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte, vorliegende Gutachten bzw. Daten durchgeführter behördlicher Maßnahmen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Untere Bodenschutzbehörden des Landes M-V  
    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

    Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V 
    Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) - Dezernat 370

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Abfallbehörde, Immissions- und Bodenschutz, Widersprüche

    Beschreibung

    Die untere Abfallbehörde erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist Sonderordnungsbehörde im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.

    Aufgaben und Themen der unteren Abfallbehörde:

    • Wilder Müll - die Jäger der verlorenen Schätze
    • Brauchtumsfeuer
    • Verbrennen und Entsorgen von Gartenabfällen
    • Entsorgen erkrankter Pflanzen
    • Verbrennen von Abfällen aus der Feldheckenpflege
    • Klärschlammentsorgung
    • Sammlung nach § 18 KrWG
    • Chemietoiletten


    Im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg gibt es zwei öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese rechtliche Besonderheit wurde durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar möglich. Diesen Vertrag finden Sie im PDF-Dokument  Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Nordwestmecklenburg (Teilbereich ohne Hansestadt Wismar) .

    Immissionsschutz

    Immissionen sind störende Einwirkungen aus der Umwelt, wie Lärm, Geruch, Staub oder Vibration. Auch Strahlung wie z.B. Licht oder Funkwellen gehören zu den Immissionen.

    Immissionen sind so vielfältig und können so sehr stören, dass Umweltschutz oft sogar mit Immissionschutz gleichgesetzt wird (was dann doch zu kurz gegriffen ist).
    Haupttätigkeit der Immissionsschutzbehörde ist die Vorbeugung. Dazu werden sämtliche Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und die überwiegende Zahl aller Bauvorhaben auf mögliche Immissionen geprüft und ggf. Auflagen erteilt.

    Wenn die Vorbeugung einmal nicht funktioniert hat und Sie sich durch Immissionen belästigt fühlen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
    Immissionsschutzbehörde für das Gebiet der Hansestadt Wismar ist die Stadt selbst, für alle übrigen Gemeinden des Landkreises ist es meistens der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg.
    Die Kontaktdaten für die Hansestadt Wismar finden Sie hier mit dem Suchbegriff "Immissionsschutz".
    Für einige Sachverhalte sind aber auch im Landkreis die Gemeinden direkt zuständig. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst in den folgenden Beiträgen weiter nach der für Ihren Fall zuständigen Behörde.

    Aufgaben und Themen der unteren Immissionsschutzbehörde
    Typische Beschwerdefälle
    Zumutbarkeit von Lärm
    Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen
    Ausnahmeregelung alte Kleinfeuerungsanlagen

    Bodenschutz

    Das Bodenschutzrecht ist ein noch recht junges, in der Entwicklung befindliches Rechtsgebiet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz datiert von 1998.

    Die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörde ist durch Vorbeugung bestimmt. So wirkt die Behörde bei der Bauleitplanung und fast jedem Bauvorhaben mit und stellt so sicher, dass auch der Boden gesunde Lebensverhältnisse auf den Grundstücken ermöglicht.

    Außerdem werden im Grundstücksverkehr auf Anfrage laufend Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat LUNG 370 - Bodengeologie und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldberger Straße 12b

    18273 Güstrow

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Für die Online-Erstauskunft sind grundsätzlich zunächst keine Unterlagen erforderlich. 
    • Bei schriftlichen Anträgen auf Auskunft sind Nachweise zu erbringen (Grund der Anfrage, Eigentumsnachweis beziehungsweise Eigentümervollmacht).

    a)    Onlineauskunft:

    • zunächst keine Unterlagen erforderlich
    • Wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online in ein Formular die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

    b)    Schriftliche Auskunft: 

    • formloser Antrag
    • konkrete Benennung des Grunds der Anfrage 
    • Angaben zum Grundstückseigentümer
    • genaue Bezeichnung mit Adresse
    • Fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: möglich
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Grundsätzlich sind für die Online-Erstauskunft zunächst keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. 

    Wenn jedoch bei Ihrer Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online im Anschluss in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

    Wenn Sie eine schriftliche Auskunft beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sind, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie haben zwei Möglichkeiten, Auskünfte aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V (dBAK M-V) zu erhalten:

    a) Online

    Die automatisierte flurstücksbezogene Erstauskunft erfolgt über einen Onlineservice.   
    Wenn dabei kein eindeutiges Ergebnis ermittelt werden kann, müssen Sie dort in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.

    b) Schriftliche Auskunft

    Sie stellen einen formlosen Antrag mit konkreter Benennung des Grunds der Anfrage sowie Angaben zum Grundstückseigentümer. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen. Nachdem Sie Ihr berechtigtes Interesse online oder schriftlich nachgewiesen haben, wird durch den Behördenmitarbeiter ermittelt, ob für das angefragte Grundstück Eintragungen im dBAK M-V bestehen und ein entsprechendes Antwortschreiben an Sie erstellt.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    sofort oder bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Online-Erstauskünfte sind kostenlos.

    Für schriftliche Auskünfte fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Für Negativauskünfte (zum Beispiel kein Altlastenverdacht) werden keine Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

    Die Kosten sind variabel von 0 bis zu 500,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Bodenschutz- und Altlastenkataster. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Katasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Für schriftliche Anträge sollte Kenntnis der Gemarkung, Flur und Flurstück des angefragten Grundstücks bestehen.

    Der Onlineservice bietet zusätzlich die Möglichkeit, Flurstücke in einer Karte auszuwählen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Stichwörter

    Altlasteninformationssystem, Altstandorte, Auskunft über Altlasten, Bodeninformationssystem, Auskunft über Altablagerungen, Altlastenkataster, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Auskunft über Verdachtsflächen, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Bodenschutzkataster, Auskunft über altlastverdächtige Flächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de