• Rukieten (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

Beschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Online-Dienst

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ID: L100027_125115152

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 23.02.2023

Technisch geändert am 29.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Ansprechpartner

Landkreis Rostock - Sachgebiet Infektionsschutz/ Hygiene und Umweltmedizin

Adresse

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Am Wall 3 - 5

18273 Güstrow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Dammchaussee 30a

18209 Bad Doberan

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

E-Mail: INFEKTIONSSCHUTZ@LKROS.DE(INFEKTIONSSCHUTZ@LKROS.DE)

E-Mail: WASSERHYGIENE@LKROS.DE(WASSERHYGIENE@LKROS.DE)

Telefon Festnetz: +49 3843 755-53999

Fax: +49 3843 755-53804

Formulare

Version

Technisch erstellt am 10.12.2014

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Weitere Informationen

Bemerkungen

Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz gilt bundesweit. Sie kann somit in jedem Gesundheitsamt beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit, Referat 323 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2022

Version

Technisch erstellt am 08.05.2019

Technisch geändert am 04.07.2024

Stichwörter

Bescheinigung des Gesundheitsamts, Infektion, Nachweis, Gesundheitsbelehrung, Lebensmittelhygiene, Schulung, Gesundheitszeugnis, Gesundheit, Belehrung, Lebensmittel, Gesundheitsamt, IfSG, Infektionsschutzbelehrung, Tätigkeit, Infektionsschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021