Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Beschreibung

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.

    Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

    Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.

    Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienst

    Kindertagespflegestellen

    ID: L100027_131332554

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2023 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Kindertagesförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Altwismarstraße 7-17

    23966 Wismar

    Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: nein

    Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Lindengarten in Wismar

    Bus: Lindengarten in Wismar


    Wismar Bahnhof

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen

    Allgemein:

    Antrag Bedarfsprüfung
    Arbeitszeitbescheinigung
    Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.

    Allgemein:

    Antrag Bedarfsprüfung
    Arbeitszeitbescheinigung
    Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen

    Das Kind, für das der Antrag gestellt wird, muss im Landkreis Nordwestmecklenburg seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Das Kind, für das der Antrag gestellt wird, muss im Landkreis Nordwestmecklenburg seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.

    Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.

    Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.

    Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen

    Der Bedarf soll drei Monate vor Beginn des Betreuungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Betreuungsart und des Betreuungsumfanges beantragt werden.

    Sofern kein Rechtsanspruch besteht, sind entsprechende Nachweise zum Antrag einzureichen.

    Als Nachweise werden unter Anderem anerkannt:

    Arbeitszeitnachweise der Eltern
    Bestätigungen über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und/ oder Jobcenter sowie von anderen Sozialleistungsträgern
    Ausbildungsnachweise/ Schul-/ Studienbescheinigungen
    Gewerbeanmeldungen/ Selbstauskunft über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit 

    Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen!

    Der Bedarf soll drei Monate vor Beginn des Betreuungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Betreuungsart und des Betreuungsumfanges beantragt werden.

    Sofern kein Rechtsanspruch besteht, sind entsprechende Nachweise zum Antrag einzureichen.

    Als Nachweise werden unter Anderem anerkannt:

    Arbeitszeitnachweise der Eltern
    Bestätigungen über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und/ oder Jobcenter sowie von anderen Sozialleistungsträgern
    Ausbildungsnachweise/ Schul-/ Studienbescheinigungen
    Gewerbeanmeldungen/ Selbstauskunft über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit

    Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen!

    Fristen

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen

    Anträge sollen mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
    Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.

    Anträge sollen mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
    Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2019 (von: Gerloff, Claudia)

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Krippe, KITA, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)