Kind bei Kindertagespflege anmelden
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Beschreibung
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.
Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.
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zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
Ansprechpartner
Fachgebiet Kindertagesförderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt. Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.
Kontaktperson
Frau I. Mörl (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5181
Fax: +49 3841 3040-85181
E-Mail: I.Moerl@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Thieß (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5185
Fax: +49 3841 3040-85185
E-Mail: S.Thiess@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Rogall (Sachbearbeiterin Kindertagesförderung)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85177
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5177
E-Mail: M.Rogall@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Teske (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85184
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5184
E-Mail: M.Teske@nordwestmecklenburg.de
Frau P. Bischof (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85183
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5183
E-Mail: P.Bischof@nordwestmecklenburg.de
Frau N. Kistel (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85182
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5182
E-Mail: N.Kistel@nordwestmecklenburg.de
Frau F. Kramer (Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85180
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5180
E-Mail: F.Kramer@nordwestmecklenburg.de
Formulare
KiTa (1) - Antrag Bedarfsprüfung
KiTa (5) - Antrag Verpflegungskosten Übernahme
KiTa (3) - Pflege Angehörige (Anlage 3)
KiTa (2) - Arbeitszeitbescheinigung (Anlage 2)
KiTa (6) - Merkblatt Verpflegungskosten Übernahme
KiTa (4) - Mitteilung Rechtsanspruch (Anlage 1)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen
Allgemein:
Antrag Bedarfsprüfung
Arbeitszeitbescheinigung
Spezielle Nachweise ergeben sich entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation aus dem Antragsformular.
Voraussetzungen
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen
Das Kind, für das der Antrag gestellt wird, muss im Landkreis Nordwestmecklenburg seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.
Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.
Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen
Der Bedarf soll drei Monate vor Beginn des Betreuungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Betreuungsart und des Betreuungsumfanges beantragt werden.
Sofern kein Rechtsanspruch besteht, sind entsprechende Nachweise zum Antrag einzureichen.
Als Nachweise werden unter Anderem anerkannt:
Arbeitszeitnachweise der Eltern
Bestätigungen über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und/ oder Jobcenter sowie von anderen Sozialleistungsträgern
Ausbildungsnachweise/ Schul-/ Studienbescheinigungen
Gewerbeanmeldungen/ Selbstauskunft über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit
Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen!
Fristen
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf, Voraussetzung, Rechtsgrundlagen
Anträge sollen mindestens 3 Monate im Voraus vollständig eingereicht werden.
Es können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 10.04.2019
Stichwörter
Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Krippe, KITA, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege