Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
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Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses online beantragen
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- giropay
- Paypal
- Visa Karte
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zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAA) die zuständigen Stellen.
Zuständigkeit
Ihr Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern ist die Geschäftsstelle des jeweiligen Gutachterausschusses.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Bodenordnung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: 3
- Bus: 2
- Bus: Citylinie
- Bus: 11/12 (dat Bus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65961
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2487
Kontaktperson
Annette Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087566 3
Fax: 0395 5708765961
E-Mail: Annette.Schmidt@lk-seenplatte.de
Agnes Ehrhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087320 0
Fax: 0395 5708765961
E-Mail: Agnes.Ehrhardt@lk-seenplatte.de
Aurel Enders
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765977
Telefon Festnetz: +49 39557087338 4
E-Mail: Aurel.Enders@lk-seenplatte.de
Gerald Tödter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087248 7
Fax: 0395 5708765961
E-Mail: Gerald.Toedter@lk-seenplatte.de
Kathrin Lampe
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765961
Telefon Festnetz: +49 39557087247 5
E-Mail: Kathrin.Lampe@lk-seenplatte.de
Dana Ziebarth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087448 9
Fax: 0395 5708765961
E-Mail: Dana.Ziebarth@lk-seenplatte.de
Heike Bull
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765961
Telefon Festnetz: +49 39557087321 4
E-Mail: Heike.Bull@lk-seenplatte.de
Martin Borchert
Hausanschrift
Fax: 0395 570875940
Telefon Festnetz: +49 39557087381 1
E-Mail: Martin.Borchert@lk-seenplatte.de
Marko Holz auf der Haide
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087381 0
Fax: 0395 5708765961
E-Mail: Marko.Holz@lk-seenplatte.de
Alexander Thomas
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:
- Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Sachverständige für Grundstückswertermittlung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
Verfahrensablauf
Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.
- Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
- Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
- Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
- Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.
Kosten
Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Kosten nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V).
Die Gebühr hängt von der Anzahl der Wertermittlungsobjekte und der jeweils hierzu mitgeteilten Kaufpreise ab. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2023
Stichwörter
Grundstücksmarkt, Grundstücksbewertung, Vergleichskaufpreise, Immobilien, Verkehrswertgutachten, Wertermittlung