Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

    Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen

    Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. 

    Beschreibung

    Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen. 

    Wenn Sie selbständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird, und über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben, sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

    Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 HwO beantragen. Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung besteht. 

    Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen. 
     

    Online-Dienst

    Eintragung in die Handwerksrolle oder Handwerksregister online beantragen

    ID: L100027_126034214

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihre zuständige Handwerkskammer

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwaaner Landstraße 8

    18055 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 11

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
    • Haltestelle: Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
      Linie:
      • Bus: 22, 23

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

    Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)

    E-Mail: info@hwk-omv.de

    Internet

    Stichwörter

    Handwerkskammer OMV

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden) 

    Voraussetzungen

    • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks. 
    • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt. 
    • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

    Informationen über das Handwerk in Deutschland
    https://www.handwerkskammer.de/artikel/ueber-das-handwerk-5620,15,8.html

    Unterstützende Institutionen

    Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Stichwörter

    Handwerkskammer, Verzeichnis, zulassungspflichtiges Handwerk, Mitgliedschaft, Pflichtmitgliedschaft, Gesellin, Anmeldung eines Betriebes, Inhaber, Handwerksordnung, Inhaberin, Verzeichnis für Kleinunternehmer, Kleinunternehmer, Handwerkliche Kleinunternehmer, Geselle, Handwerkerverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de