• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen

Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. 

Beschreibung

Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen. 

Wenn Sie selbständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird, und über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben, sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 HwO beantragen. Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung besteht. 

Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen. 
 

Online-Dienst

Eintragung in die Handwerksrolle oder Handwerksregister online beantragen

ID: L100027_126034214

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Visa Karte
  • Mastercard
  • giropay
  • Paypal

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Version

Technisch erstellt am 18.04.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Ihre zuständige Handwerkskammer

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

Ihre zuständige Handwerkskammer

Ansprechpartner

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Adresse

Hausanschrift

Schwaaner Landstraße 8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Ring 11

17033 Neubrandenburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)

Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)

Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

E-Mail: info@hwk-omv.de

Stichwörter

Handwerkskammer OMV

Version

Technisch erstellt am 06.07.2015

Technisch geändert am 12.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden) 

Voraussetzungen

  • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks. 
  • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt. 
  • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

Handlungsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de

Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

Informationen über das Handwerk in Deutschland
https://www.handwerkskammer.de/artikel/ueber-das-handwerk-5620,15,8.html

Unterstützende Institutionen

Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

Version

Technisch erstellt am 11.03.2019

Technisch geändert am 02.01.2025

Stichwörter

Inhaber, Verzeichnis, Kleinunternehmer, Inhaberin, Mitgliedschaft, Handwerkliche Kleinunternehmer, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis für Kleinunternehmer, Handwerkerverzeichnis, Pflichtmitgliedschaft, Anmeldung eines Betriebes, Handwerkskammer, Geselle, Handwerksordnung, Gesellin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021