Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

    Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen

    Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. 

    Beschreibung

    Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Sie haben die Aufgabe, die Unternehmen der Region zu fördern und deren Interessen durch Selbstverwaltung zu unterstützen. 

    Wenn Sie selbständig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben, die quantitativ den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Betätigung ausmacht und in handwerklicher Betriebsform ausgeübt wird, und über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk verfügen, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben, sind Sie der Handwerkskammer als Pflichtmitglied zugehörig.

    Mit der Aufnahme Ihrer gewerblichen Betätigung müssen Sie eine Eintragung in das Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 HwO beantragen. Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung besteht. 

    Sobald Sie zur Handwerkskammer gehören, können Sie die Angebote und Services Ihrer Handwerkskammer nutzen. 
     

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Eintragung_in_die_Handwerksregister_beantragen

    ID: L100027_126034214

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2023 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

    Ihre zuständige Handwerkskammer

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung nachgereicht werden) 

    Voraussetzungen

    • Selbständige Ausübung einer nicht wesentlichen Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks. 
    • Diese Tätigkeit macht quantitativ den überwiegenden Teil der gewerblichen Betätigung aus und wird in handwerklicher Betriebsform ausgeübt. 
    • Antragsteller oder Antragstellerin verfügt über eine Gesellenausbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk, deren Ausbildungsinhalte auf die ausgeübte Tätigkeit vorbereitet haben. Gleichgestellt sind bestimmte ausbildungsvorbereitende Maßnahmen, die im Wesentlichen einer abgeschlossenen Gesellenausbildung entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

    Dokumente

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 Handwerksordnung (HWO) Eintragung

    Eingehend

    Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Meisterbrief

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gesellschaftsvertrag

    Dokumenttyp: Vertrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

    Informationen über das Handwerk in Deutschland
    https://www.handwerkskammer.de/artikel/ueber-das-handwerk-5620,15,8.html

    Unterstützende Institutionen

    Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 13.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2019 (von: Formella, Marlies)

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Handwerkskammer, Mitgliedschaft, Anmeldung eines Betriebes, zulassungspflichtiges Handwerk, Gesellin, Inhaber, Verzeichnis für Kleinunternehmer, Pflichtmitgliedschaft, Kleinunternehmer, Handwerkerverzeichnis, Inhaberin, Geselle, Verzeichnis, Handwerkliche Kleinunternehmer, Handwerksordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)