Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person
- Messen,
- Ausstellungen und
- Märkte
festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen.
Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Messen und Ausstellungen jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen.
Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Möchten Sie davon Ausnahmen beantragen, müssen Sie dies bei den jeweils zuständigen Behörden tun.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelgenehmigungen. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Online-Dienst
MVSP_MV_Genehmigung_von_Verkaufsveranstaltungen_wie_Wochen-,_Jahr-_oder_Spezialmärkte_beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Paypal
- giropay
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt Jarmen-Tutow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Lageplan der Veranstaltung
- Übersicht über die zu vertreibenden Waren
- Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
- Vorläufiges Ausstellerverzeichnis
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Damit Sie eine Veranstaltung festsetzen können, muss vorab bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden. Diesen Antrag können Sie online über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars stellen.
Wenn Sie die Festsetzung anhand eines PDF-Formulars beantragen wollen:
- Öffnen Sie das entsprechende Formular.
- Befüllen Sie den Antrag.
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Bei Rückfragen zur Festsetzung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Im Falle einer Festsetzung geht Ihnen ein Bescheid durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
- Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular.
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Antrag mittels PDF-Formular.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen bis 6 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen (Bearbeitungszeit beim für die Bundes- und Gewerbezentralregisterauszüge zuständigen Bundesamt für Justiz meist 2 bis 3 Wochen).
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V 72,00 - 2.374,00 EUR.
Zusätzlich zu den Kosten für den Festsetzungsbescheid entstehen Kosten für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister bei den hierfür zuständigen Stellen. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrags.
Dokumente
Eingehend
Lageplan
Dokumenttyp: Bericht
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Pachtvertrag
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Teilnahmebedingungen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Teilnehmerliste (voraussichtlich)
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Genossenschaftsregisterauszug
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 14.11.2022
Stichwörter
Messe, Volksfest, Ausstellung, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Festsetzung, Großmarkt, Spezialmarkt, Markt