Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
    Anzahl: 198
    Gebühren: nein

    Grevesmühlen Bahnhof

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof


    Malzfabrik Grevesmühlen

    Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Formulare

    Sprengstoff (1) - Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen (§ 27 Sprengstoffgesetz) - Erteilung beantragen
    Sprengstoff (2) - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - Ausnahmegenehmigung beantragen
    Sprengstoff (4) - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erteilung beantragen

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2018 (von: Formella, Marlies)

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: Zauber, Carola)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)