Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden

    Beschreibung

    Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

    Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

    1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
    2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
    3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

    beseitigt werden.

    Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.

    Online-Dienst

    Beseitigung von Tierkörpern

    ID: L100027_124890832

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2023 (von: Schubert, Julia)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
    An der Landwehr, 17139 Malchin
    Tel.: 03994 2096 30

    Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Zuständigkeit

    SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
    An der Landwehr, 17139 Malchin
    Tel.: 03994 2096 30

    Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Tierschutz/ Tierseuchenbekämpfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: VETERINAERAMT@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-39999

    Fax: +49 3843 755-39801

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2014 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Landwehr

    17139 Malchin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03994 209630

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

    Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Fristen

    Die Meldung an die SecAnim GmbH soll gemäß § 7 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unverzüglich erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 48 Stunden

    Kosten

    Für die erbrachten Leistungen erhebt die SecAnim GmbH Entgelte auf der Grundlage einer Entgeltliste. Auskunft erteilt die SecAnim GmbH.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2018 (von: Böhm, Kathleen)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Schubert, Julia)

    Stichwörter

    Rohmilch, Tierteile, Gülle, Gammelfleisch, verendete Tiere, Wildtiere, Tierfutter, Versuchstiere, Risikofleisch, Ekelfleisch, K3-Material, Tierkörperbeseitigung, Schlachtabfall, Tiernebenprodukte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)