Denkmaleigenschaft Feststellung

    Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.

    Hinweise für Vorpommern-Rügen: Denkmalliste

    Eine zusammengefasste Liste der Denkmale des Landkreises Vorpommern-Rügen erhalten Sie hier: Denkmalliste

    Sie können die Denkmale auch im Bürgerportal des Landkreises Vorpommern-Rügen betrachten, da diese dort auf Luftbildern eingezeichnet sind: Luftbilder

    Eine zusammengefasste Liste der Denkmale des Landkreises Vorpommern-Rügen erhalten Sie hier: Denkmalliste

    Sie können die Denkmale auch im Bürgerportal des Landkreises Vorpommern-Rügen betrachten, da diese dort auf Luftbildern eingezeichnet sind: Luftbilder

    Online-Dienst

    MVSP_Feststellung_der_Denkmaleigenschaft_beantragen

    ID: L100027_122318282

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    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 43.40 - Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Str. 76

    18507 Grimmen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Kreisplanung, Verkehrsplanung, Verkehrsplanungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.

    • Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
    • Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
    • Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.

    Kosten

    Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.

    Dokumente

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2018 (von: Hollop, Ruth)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)