Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug Onlineverfahren Stufe III
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Mastercard
- giropay
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Ansprechpartner
Fachgebiet Zulassungswesen
Beschreibung
Wir befassen uns mit allen Angelegenheiten rund um die Zulassung, Ummeldung und Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung)) Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Frau T. Keisler
Fax: +49 3841 3040-83616
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3616
E-Mail: T.Keisler@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Albert
Frau B. Hofmüller
Fax: +49 3841 3040-83612
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3612
Frau M. Kula
Frau N. Kröpelin
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
E-Mail: N.Lapatke@nordwestmecklenburg.de
Frau D. Schenk
Frau C. Steffen
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3620
Fax: +49 3841 3040-83620
E-Mail: C.Steffen@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Beutin
Frau M. Hoop
Frau U. Metzner
Fax: +49 3841 3040-83644
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3644
E-Mail: U.Metzner@nordwestmecklenburg.de
Stichwörter
Kraftfahrzeugzulassung, Zulassung für Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024
Stichwörter
Pkw verschrotten, Verschrottung, Motorrad verschrotten, Motorrad stilllegen, Anhänger verschrotten, Fahrzeug abmelden, Motorrad entsorgen, Pkw entsorgen, Bus stilllegen, Kfz verschrotten, Lkw abmelden, Bus abmelden, Anhänger stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger abmelden, Fahrzeug verschrotten, Auto, Pkw außer Betrieb setzen, Entsorgung, Motorrad abmelden, KFZ abmelden, Pkw stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Lkw stilllegen, Totalschaden, Stilllegung, Automobil, Fahrzeug stilllegen, Pkw abmelden, Anhänger entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug außer Betrieb setzen