Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Beschreibung
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).
In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.
zuständige Stelle
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
- Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
- Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
- Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden
- Weitere InformationenDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gleichstellung, Generation und Vielfalt
Adresse
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
Anzahl: 4
Parkplatz: Parkplätze für Elektrofahrzeuge inkl. Ladesäule
Anzahl: 4
Parkplatz: Parkplätze
Anzahl: 330
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-1600(Frau Glöde (Gleichstellungsbeauftragte))
Telefon Festnetz: 03871 722-1601(Frau Seifferth (dezentraler Service))
E-Mail: inga.gloede@kreis-lup.de
Stichwörter
Gleichstellungsbeauftragte, Migration, Migrationsbeauftragte, Prävention
Amt Grabow
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marktplatz
Gebühren: nein
Parkplatz: Rosenstraße
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Grabow
Empfänger: Stadt Grabow
IBAN: DE60 1405 2000 1520 0000 45
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg- Schwerin
Weitere Informationen
Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.
Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020