Schlachtung: Tierärztliche Untersuchungen bei Hausschlachtung im Privathaushalt anmelden
Beschreibung
Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:
- zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
- zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
- im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.
zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3900(Herr Dr. Henschel (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-3901(Frau Dinter (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-3929(Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))
Telefon Festnetz: 03871 722-3932(Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))
E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Gebührennummern 1.3.1.14 und 1.3.1.15 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Fristen
vor dem Zeitpunkt der Schlachtung
Kosten
pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen: Verwaltungsgebühr ab 5.0 EUR bis 50.0 EUR
pro Tier für Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 15.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018