Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.Online erledigen

    Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

    • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
    • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

    Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

    Online-Dienst

    Meldewesen

    ID: L100027_123729186

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Amt Neuburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 10a

    23974 Neuburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038426 410-0

    Fax: 038426 20031

    E-Mail: zentrale@amt-neuburg.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de