Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Beschreibung
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen. Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.
Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine Zulassung beantragt werden. Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Abweichungen von den Bauvorschriften eines Bauvorhabens schriftlich einen isolierten Antrag zu stellen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes handelt.
Der Antrag auf isolierte Abweichung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Abweichung nicht beurteilt werden können.
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Abweichungen von den Bauvorschriften eines Bauvorhabens schriftlich einen isolierten Antrag zu stellen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes handelt.
Der Antrag auf isolierte Abweichung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Abweichung nicht beurteilt werden können.
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zuständige Stelle
- Bei baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben:
- untere Bauaufsichtsbehörde
- Sonst (bei verfahrensfreien Vorhaben)
- Gemeinde, in welcher das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))
E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de
Stichwörter
Bauantrag
FG Bauordnung
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Hausanschrift
Postanschrift
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19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
E-Mail: guido.kebschull@kreis-lup.de
Formulare
Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung
- Einzelfallabhängig weitere Unterlagen (Bauvorlagen bei nicht verfahrensfreien Vorhaben):
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen.
Eine Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist (Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften).
Eine Befreiung von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und:
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Der Antrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Der Antrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 67 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Nr. 3.1 und 3.2 der Anlage 1 zu § 1 Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V)
- Verordnung über Bauprodukte und Bauarten nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauPAVO MV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert bei der zuständige Stelle, auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, und nennen Sie im Antrag die Gründe für die Abweichung.
Die Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die Gemeinde prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung, der Befreiung oder Ausnahme vorliegen und beteiligt gegebenenfalls weitere Behörden und die Nachbarn. Sie erhalten dann einen Bescheid darüber, ob die Abweichung zugelassen oder abgelehnt wird.
Fristen
- keine
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
- keine
Kosten
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Abweichung von einer Vorschrift des Bauordnungsrechts: 50,00 - 5.420,00 EUR
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung nach § 31 oder § 34 Absatz 2 Halbsatz 2 des Baugesetzbuches: 65,00 - 2.910,00 EUR
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Die Entscheidung zu einem Antrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Die Entscheidung zu einem Antrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.
Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.
Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:
- der Art des zu errichtenden Vorhabens
- dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
- einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)
Bemerkungen
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig von der Art des Vorhabens bzw. den gestellten Fragen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen
Fachlich freigegeben durch Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V  
Stichwörter
Warenautomaten, Beseitigung, Gewächshäuser, Terrassenüberdachungen, Garagen, diverse Behälter, Instandhaltungsarbeiten, eingeschossige Gebäude und Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bestimmter Größe, Aufschüttungen und Abgrabungen, Carport, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solaranlagen: Klein-windkraftanlagen, Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung, Werbeanlagen, Nutzungsänderung, Brunnen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Wochenendhäuser auf Campingplätzen, Mauern und Einfriedungen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen, Folientunnel, Stellplatz, Außenwandbekleidungen
Metainformation
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