Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder

    • die Ladung 
    • die Abmessungen
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Online-Dienst

    VEMAGS®-Portal

    ID: L100027_128145996

    Beschreibung

    VEMAGS® steht als Akronym für das "VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.

    Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
    Dezernat 25
    An der Jägerbäk 3
    18069 Rostock

    Zuständigkeit

    Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
    Dezernat 25
    Erich-Schlesinger-Straße 35
    18059 Rostock

    Ansprechpartner

    Dezernat Dez. 32 - Großraum- und Schwertransporte

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
     Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • Genaue Wegstrecke
    • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift des Antragstellers
    • Schriftlicher Haftungsausschluss
    • Ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen keinen Transport auf der Schiene oder auf dem Wasser. 
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat dies bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock zu erfolgen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal "VEMAGS" ein.
    • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Bearbeitungsdauer

    Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

    2 Wochen

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 27.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, Schwertransport, Schwertransportunternehmen, Ausnahmegenehmigung, Großraumtransport, Transportgut, Großraumtransportunternehmen, Antrag, beantragen, Kraftfahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de