Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung - LK MSE
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65932
Kontaktperson
Annette Müller
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765933
Telefon Festnetz: +49 39557087416 3
E-Mail: Annette.Mueller@lk-seenplatte.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Verkehr Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbot Ferienreiseverordnung § 46 Abs.1 Nr.7 StVO
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung LK MSE
Formloser Antrag bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Mecklenburgische Seenplatte / Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten) mit ausführlicher Begründung des Erfordernisses der Ausnahme
Kosten
- Gebührenrahmen: 10,20 - 767,00 EUR je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 25.05.2020