- Menzendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Pflegeeinrichtungen
Beschreibung
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
zuständige Stelle
Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).
Ansprechpartner
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. ; Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau N. Stern (Sachbearbeiterin Heimaufsicht, Schwarzarbeit und Schornsteinfegerwesen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3220
Fax: +49 3841 3040-83220
E-Mail: N.Stern@nordwestmecklenburg.de
Frau A. Hackert (Sachbearbeiterin Heimaufsicht, Schwarzarbeit und Versammlungsrecht)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83218
E-Mail: A.Hackert@nordwestmecklenburg.de
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3218
erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018
Stichwörter
Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen