• Menzendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Pflegeeinrichtungen Zulassung

Pflegeeinrichtungen

Beschreibung

Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

zuständige Stelle

Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

Ansprechpartner

Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Beschreibung

Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

Adresse

Hausanschrift

Börzower Weg 3

23936 Grevesmühlen-Land

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1565

23958 Wismar

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung. ; Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Kontaktperson

  • Frau N. Stern (Sachbearbeiterin Heimaufsicht, Schwarzarbeit und Schornsteinfegerwesen)
    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3220

    Fax: +49 3841 3040-83220

    E-Mail: N.Stern@nordwestmecklenburg.de

  • Frau A. Hackert (Sachbearbeiterin Heimaufsicht, Schwarzarbeit und Versammlungsrecht)
    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Fax: +49 3841 3040-83218

    E-Mail: A.Hackert@nordwestmecklenburg.de

    Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3218

Version

Technisch erstellt am 02.12.2014

Technisch geändert am 29.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Sachverhaltsdarstellung

Voraussetzungen

Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018

Version

Technisch erstellt am 07.05.2015

Technisch geändert am 21.04.2023

Stichwörter

Zulassung für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021