Pflegeeinrichtungen Zulassung

    Pflegeeinrichtungen

    Beschreibung

    Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

    zuständige Stelle

    Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
    Anzahl: 198
    Gebühren: nein

    Grevesmühlen Bahnhof

    Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof


    Malzfabrik Grevesmühlen

    Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Formulare

    Sprengstoff (1) - Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen (§ 27 Sprengstoffgesetz) - Erteilung beantragen
    Sprengstoff (2) - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - Ausnahmegenehmigung beantragen
    Sprengstoff (4) - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erteilung beantragen

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Sachverhaltsdarstellung

    Voraussetzungen

    Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 29.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2015 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen, Zulassung zur Pflege durch Verrsorgungsvertrag, Zulassung für Pflegeeinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)