Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Beschreibung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Störung der Straßenbeleuchtung Behebung in LANDKREIS Nordwestmecklenburg
Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.04.2017
Stichwörter
Störung, Laterne kaputt, defekte Leuchte, Laterne, Störung der Beleuchtung, Beleuchtungsstörung, defekte Lampe, Laterne defekt
Metainformation
- Ursprungsportal: Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
- Ursprungsportal: Spezielle Hinweise: Störung der Straßenbeleuchtung Behebung in LANDKREIS Nordwestmecklenburg in Nordwestmecklenburg
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